Die Nidda ist ein Gewässer II. Ordnung, Ihre Quelle liegt im Vogelsberg, durchfließt die Wetterau und nach 89 km Länge mündet sie bei Frankfurt am Main in den Main. Dabei legt sie einen Höhenunterschied von ca. 600 m zurück. Ihr Gefälle beträgt etwa 0,5 o/oo und ihre durchschnittliche Breite beträgt ca. 12 m. Sie ist der letzte große Fluss vor der Mündung des Mains in den Rhein. Das Fischereirecht des ASV Bad Vilbel 53/67 e. V. liegt am Beginn des unteren Drittels der Nidda.
In den 50er Jahren hat der Angelsportverein Bad Vilbel 53/67 e. V. den größten Teil des Fischereirechts in Bad Vilbel gekauft (ca. 4 ha Wasserfläche). Weiteres Fischereirecht wurde dazu gepachtet (ca. 1,6 ha Wasserfläche).
Noch bis in das letzte Jahrhundert galt die Nidda als fischreicher Fluss. Im Bereich von Bad Vilbel bot sie bis Anfang dieses Jahrhunderts noch die Lebensgrundlage für einen Berufsfischer.
Mit zunehmender Industrialisierung wurde die Nidda mehr und mehr zum Abwasserkanal degradiert. Fehlende Kläranlagen und zahlreiche industrielle Abwässer verunreinigten das Niddawasser so stark, dass nahezu alles empfindliche Leben im und am Fluss verschwand.
Begleitet wurde diese ökologische Katastrophe durch wasserbauliche Maßnahmen, die lediglich dem Hochwasserschutz dienen sollten.
Der Fluss wurde in mehreren Etappen begradigt und in ein Regelprofil gezwängt. Gleichzeitig wurde der gesamte Uferbewuchs entfernt.
Trotz dieses trostlosen Zustandes der Nidda und zahlreicher Rückschlage durch Gewässer-verunreinigungen ließen sich Angelportvereine nicht davon abhalten, Fischereirechte zu pachten oder zu kaufen, um dem zerstörten Fluss wieder zu neuem Leben zu verhelfen.
Ihren hartnäckigen Bemühungen, begleitet von einem stetig wachsenden Umweltbewusst-sein in der Öffentlichkeit, der Verwaltung und der Industrie ist es zu verdanken, dass der Zustand der Nidda in den letzten 30 Jahren wieder zu einem Fluss zurückentwickelt hat, in und an dem wieder Leben möglich ist.
Besonders stolz sind wir auf die Wiederansiedlung der Nase und der Barbe. Beides sind typische Flussfischarten und vermehren sich in der Nidda wieder auf natürlichem Wege. Der Schneider, eine nur 10 bis 12 cm lang werdende Kleinfischart, die völlig ausgestorben war, bildet in der Nidda nach einer erfolgreichen Wiederansiedlung riesige Schwärme.
Hecht und Bachforellen pflanzen sich in natürlichen Beständen fort und auch der Schuppenkarpfen sichert seinen Nachwuchs auf natürlichem Wege ohne Besatz. Allein der Aal wird weiter von den Anglern besetzt, weil eine natürliche Aufwanderung praktisch nicht mehr stattfindet. Die Querbauwerke in den Flüssen verhindern das. Ohne den Besatz würde der Aal sehr sicher aussterben.
Fischvorkommen: Hecht, Nase, Schneider, Schuppenkarpfen, Aal (durch Besatz), Bachforelle, Schleie,Bachschmerle, Barbe, Barsch, Brachsen, Döbel, Gründling, Rotauge, Rotfeder, Dreistachliger Stichling
ca. 3350 m des Fischereirechts in der Nidda gehören dem ASV Bad Vilbel 53/67, weitere ca. 2440 m sind dazu gepachtet.
Der Erlenbach ist ein Gewässer II. Ordnung und weist auch in der Pachtstrecke des ASV Bad Vilbel 53/67 e. V. Merkmale der Forellenregion auf.
Er entspringt bei 600 m ü. NN im Hochtaunus, um nach 29 km in Bad Vilbel in die Nidda zu münden. Sein Gefälle liegt zwischen 16 und 23 %.
Der Angelsportverein Bad Vilbel 53/67 e. V. hat das Fischereirecht zwischen der Gemarkungsgrenze Frankfurt am Main und seiner Mündung in die Nidda gepachtet. Die Strecke ist ca. 2,350 km lang. Bei einer durchschnittlichen Breite von ca. 5 m beträgt die Wasserfläche ca. 1,1 ha.
In einigen Bereichen ist das Gewässer als naturnah einzustufen, andere Bereiche wurden naturnah zurückgebaut.
Fischvorkommen: Bachforelle, Elritze, Gründling, Döbel, Hasel, Schmerle, Groppe, Mühlkoppe, Stichling, Aal
Der Erlenbach ist wieder frei und kann mit Fliege befischt werden!
Gastangler dürfen den Erlenbach nicht befischen!
Das Gewässer liegt in der Gemarkung Stockstadt am Main (Bayern), südlich des Main in der Nähe der bayerisch/hessischen Landesgrenze. Bei dem Gewässer handelt es sich um eine ausgebeutete Kiesgrube. Der Kiesabbau wurde Mitte der 60er Jahre eingestellt.
Der Angelsportverein Bad Vilbel 53/67 e. V. kaufte am 1.10.69 das ent- sprechende Gelände. Durch ein Flurbereinigungsverfahren war 1987 ein weiterer Zukauf von Parzellen nötig. Heute besitzt der Angelsportverein Bad Vilbel 53/67 e. V. dort ein ca. 20.000 m2 großes Gelände, auf dem sich ein Fischereigewässer befindet, das eine Länge von ca. 200 m hat und an seiner breitesten Stelle ca. 100 m breit ist.
Das Gelände ist planungsrechtlich als Freizeit- gelände ausgewiesen und das Wasserrecht ist eingetragen. Seinen Namen erhielt das Gewässer im Andenken an den Vorsitzenden Georg Smietana (1978-1989). Die Freifläche wurde schon Anfang der 70er Jahre mit heimischen Ge- hölzen bepflanzt und weist heute einen üppigen Baum- und Busch- bestand auf. Im Uferbereich befinden sich typische Schilf- und Seggen- bestände. 1985 wurden, weil das Ufer bereits stark bewachsen war, Angelstege gebaut. 1989 wurde ein Laichgewässer erstellt und an den See angeschlossen. Das Wasser hat insgesamt Trinkwasserqualität.
Fischvorkommen: Aal, Aland, Barsch, Brachsen, Döbel, Hecht, Karpfen, Regenbogenforelle, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Zander sowie Krebse und Muscheln
Bei dem Burggraben handelt es sich um einen Teil der alten Burgbefestigung im Burgpark der Stadt Bad Vilbel. Das Gewässer liegt in unmittelbarer Nähe der Nidda und gehört fischereirechtlich zu dieser. Sein Wasser erhält der Burggraben über eine Pumpeinrichtung aus der Nidda, in die auch sein Auslauf mündet.
Der Angelsportverein Bad Vilbel 53/67 e. V. nutzte dieses Gewässer überwiegend zur Aufzucht von Karpfen und Schleien.
Zur Zeit ist der Burggraben für Angler gesperrt!
Das Gewässer liegt am Rand der Stadt Bad Vilbel in einer parkähnlichen Landschaft. Das Gewässer wurde 1962 als Regenrückhaltebecken konzipiert, ist ca. 3.000 m2 groß und hat in der Mitte eine baumbewachsene Insel. Es wird von zwei kleinen Bächen gespeist und sein Ablauf mündet in die Nidda. Die Wassertiefe schwankt zwischen 1,5 und 0,6 m.
Der ASV Bad Vilbel 53/67 e. V. erhielt das Fischereirecht im Ritterweiher als Ausgleich für sein durch die Regulierung der Nidda stark beeinträchtigtes Fischereirecht.
Fischvorkommen:Aal, Aland, Barsch, Brachsen, Döbel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie